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Blackout – Entlassungs-Management

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Blackout – Entlassungsmanagement

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Sehr geehrte Eltern!

Im Falle eines Blackouts (= eines länger andauernden Stromausfalls) fallen augenblicklich so gut wie alle Strom-, Infrastruktur- und Versorgungssysteme aus, und man kann niemanden anrufen oder eine Nachricht senden, nicht mehr einkaufen und keine mit Strom versorgten öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

Es kann Tage dauern, bis die gesamte Infrastruktur wiederhergestellt ist, auch wenn die Stromversorgung wieder funktioniert. Der ORF Sender Ö3 und andere regionale Sender bringen wichtige Nachrichten und Informationen.

Um sich bei einem Blackout besser auf diesen Umstand einstellen zu können, bitten wir Sie uns einige Daten bekannt zu geben. Bitte füllen Sie die folgende Beilage aus und geben diese dem Klassenvorstand/ der Klassenvorständin möglichst rasch ab.

Diese Abschnitte werden ausgedruckt, zentral aufbewahrt und finden im Bedarfsfall Anwendung.

Wir empfehlen, während des Blackouts möglichst zuhause zu bleiben und (zur vollen Stunde) Radio zu hören, die Nachbarn zu unterstützen, mit Wasser und Lebensmitteln sparsam umzugehen. Vor allem ist es wichtig Ruhe zu bewahren.

Zur Information: In der Schule gibt es WEDER einen NOTBETRIEB NOCH eine ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT!

Mit freundlichen Grüßen
VD Claudia Rachbauer

 

Einladung zur Schüler-Einschreibung 2024/2025

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Geschätzte Eltern und  Erziehungsberechtigte!

Es ist so weit, Ihr Kind wird am 01. September 2024 schulpflichtig. Um den Platz an unserer Schule zu sichern, ist es wichtig, dass Sie den Aufnahmebogen vollständig ausfüllen und an die Volksschule weiterleiten.

Sie können die benötigten Daten entweder elektronisch oder postalisch an die Volksschule übermitteln. Es gibt auch die Möglichkeit das ausgefüllte Formular samt aller notwendigen Unterlagen ihrem Kind mit in den Kindergarten zu geben. Dieser Brief wird dann an die Schule weitergeleitet.

Die Daten-Übermittlung sollte bis 18. November 2023 erfolgen.

1. Allgemeine Schulpflicht

Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September schulpflichtig.
Das Kind ist vom Erziehungsberechtigten bei jener Volksschule einschreiben zu lassen, zu deren amtlichem Schulsprengel es gehört.

2. Schüler-Einschreibung

Für die Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente elektronisch oder postalisch weiterzuleiten:

a) Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls  Mutter-Kind-Pass

b) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt

c) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument

d) Impfnachweise und

e) Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin

f) das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

g) Das „Übergabeblatt“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.

 

Hinweise:

Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

  • Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).
  • Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.
  • Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.

 

3. Pädagogische Schüler-Einschreibung

Zur pädagogischen Schülereinschreibung werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im Laufe des Sommersemesters vorgeladen.

 

4. Vorzeitige Aufnahme

Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jeder Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.

Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

VD Claudia Rachbauer

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